Widerrufsrecht

Die Garantie der angebotenen Produkte richtet sich nach den folgenden Artikeln, basierend auf dem Gesetz 23/2003 vom 10. Juli über Garantien beim Verkauf von Verbrauchsgütern:

I) Vertragsmäßigkeit der Produkte

1. Sofern nicht anders nachgewiesen, gelten die Produkte als vertragsgemäß, sofern sie alle nachfolgend genannten Anforderungen erfüllen, es sei denn, dass aufgrund der Umstände des Falles eine davon nicht anwendbar ist:

Sie entsprechen der von SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. gemachten Beschreibung.

Sie sind für die Zwecke geeignet, für die Produkte der gleichen Art üblicherweise bestimmt sind.

Sie sind für jeden besonderen Zweck geeignet, den der Kunde verlangt hat, sofern er dies SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilt hat, und sofern dieser anerkannt hat, dass das Produkt für diesen Zweck geeignet ist.

Sie weisen die Qualität und Leistungen auf, die bei einem Produkt der gleichen Art üblich sind und die der Kunde berechtigterweise erwarten kann, unter Berücksichtigung der Art des Produkts und gegebenenfalls der von SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. gemachten Beschreibungen der konkreten Eigenschaften der Produkte.

SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. beschreibt die Details, technischen Merkmale und Fotografien der Produkte gemäß den Angaben des jeweiligen Herstellers, sodass es durch diese öffentlichen Erklärungen nicht gebunden ist.

2. Die Vertragswidrigkeit, die sich aus einer fehlerhaften Installation des Produkts ergibt, wird der Vertragswidrigkeit des Produkts selbst gleichgestellt, wenn die Installation im Kaufvertrag enthalten ist und von SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. oder unter dessen Verantwortung durchgeführt wurde, oder vom NUTZER, wenn die fehlerhafte Installation auf einen Fehler in der Installationsanleitung zurückzuführen ist.

3. Eine Haftung für Vertragswidrigkeiten, die dem NUTZER zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren oder nicht unbekannt sein konnten, oder die ihren Ursprung in vom NUTZER bereitgestellten Materialien haben, besteht nicht.

II) Haftung des ANBIETERS

SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. haftet gegenüber dem NUTZER für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Produkts besteht. SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. erkennt dem NUTZER das Recht auf Reparatur des Produkts, auf dessen Ersatz, auf Preisminderung und auf Vertragsauflösung an.

III) Reparatur und Ersatz der Produkte

Ist das Produkt nicht vertragsgemäß, kann der NUTZER zwischen Reparatur oder Ersatz wählen, es sei denn, eine dieser Optionen erweist sich als unmöglich oder unverhältnismäßig. Ab dem Zeitpunkt, an dem der NUTZER SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. die gewählte Option mitteilt, müssen sich beide Parteien daran halten. Diese Entscheidung des NUTZERS erfolgt unbeschadet der Bestimmungen in Artikel IV für die Fälle, in denen die Reparatur oder der Ersatz das Produkt nicht vertragsgemäß machen.

Als unverhältnismäßig gilt jede Form der Nachbesserung, die SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. Kosten auferlegt, die im Vergleich zur anderen Form der Nachbesserung nicht angemessen sind, unter Berücksichtigung des Wertes, den das Produkt ohne Vertragswidrigkeit gehabt hätte, der Bedeutung der Vertragswidrigkeit und der Frage, ob die alternative Form der Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile für den NUTZER durchgeführt werden könnte.

IV) Regeln für die Reparatur oder den Ersatz des Produkts

Für die Reparatur und den Ersatz gelten folgende Regeln:

a) Sie sind für den NUTZER kostenlos.

Diese Kostenfreiheit umfasst die erforderlichen Aufwendungen zur Behebung der Vertragswidrigkeit der Produkte, insbesondere die Versandkosten sowie die Kosten für Arbeit und Material.

b) Sie werden innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Nutzer durchgeführt, unter Berücksichtigung der Art der Produkte und des Zwecks, den sie für den NUTZER hatten.

c) Die Reparatur hemmt den Lauf der in Artikel VII genannten Fristen. Die Hemmung beginnt, sobald der NUTZER das Produkt SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. zur Verfügung stellt, und endet mit der Lieferung des reparierten Produkts an den NUTZER. Während der sechs Monate nach der Lieferung des reparierten Produkts haftet SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. für die Vertragswidrigkeiten, die die Reparatur veranlasst haben. Es wird vermutet, dass es sich um dieselbe Vertragswidrigkeit handelt, wenn am Produkt Mängel gleichen Ursprungs wie die ursprünglich festgestellten auftreten.

d) Der Ersatz hemmt die in Artikel VII genannten Fristen von der Ausübung der Option bis zur Lieferung des neuen Produkts. Auf das Ersatzprodukt findet in jedem Fall der zweite Absatz von Artikel VII Anwendung.

e) Wenn nach Abschluss der Reparatur und Lieferung des Produkts dieses weiterhin nicht vertragsgemäß ist, kann der NUTZER den Ersatz innerhalb der in Artikel IV Absatz 2 festgelegten Grenzen verlangen, oder die Preisminderung oder die Vertragsauflösung gemäß Artikel V.

f) Wenn der Ersatz das Produkt nicht vertragsgemäß macht, kann der NUTZER die Reparatur innerhalb der in Artikel IV Absatz 2 festgelegten Grenzen verlangen, oder die Preisminderung oder die Vertragsauflösung gemäß den Artikeln V und VI.

Der NUTZER kann den Ersatz bei nicht vertretbaren Sachen sowie bei gebrauchten Produkten nicht verlangen.

V) Preisminderung und Vertragsauflösung

Die Preisminderung und die Vertragsauflösung stehen dem NUTZER nach seiner Wahl zu, wenn er die Reparatur oder den Ersatz des Produkts nicht verlangen kann und in den Fällen, in denen diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den NUTZER durchgeführt wurden. Die Vertragsauflösung ist nicht möglich, wenn die Vertragswidrigkeit von geringfügiger Bedeutung ist.

VI) Kriterien für die Preisminderung

Die Preisminderung ist proportional zur Differenz zwischen dem Wert, den das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung gehabt hätte, wenn es vertragsgemäß gewesen wäre, und dem Wert, den das tatsächlich gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung hatte.

VII) Fristen

1. SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. haftet für Vertragswidrigkeiten, die innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Lieferung auftreten. Bei gebrauchten Produkten können SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. und der NUTZER eine kürzere Frist vereinbaren, die jedoch nicht weniger als ein Jahr ab Lieferung betragen darf.

Sofern nicht anders nachgewiesen, wird vermutet, dass Vertragswidrigkeiten, die innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung auftreten, bereits bei der Lieferung des Produkts bestanden, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Produkts oder der Art der Vertragswidrigkeit unvereinbar.

2. Sofern nicht anders nachgewiesen, gilt die Lieferung als an dem Tag erfolgt, der auf der Rechnung oder dem Kaufbeleg vermerkt ist, oder auf dem Lieferschein, falls dieser ein späteres Datum aufweist.

3. Der Anspruch auf Erfüllung der in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Leistungen verjährt drei Jahre nach der Lieferung des Produkts.

4. Der NUTZER muss SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme über die Vertragswidrigkeit informieren.

Sofern nicht anders nachgewiesen, gilt die Mitteilung des NUTZERS als fristgerecht erfolgt.

VIII) Klage gegen den Hersteller

Wenn es dem NUTZER unmöglich ist oder eine übermäßige Belastung darstellt, sich wegen der Vertragswidrigkeit der Produkte an SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. zu wenden, kann er direkt beim Hersteller den Ersatz oder die Reparatur des Produkts verlangen.

Generell und unbeschadet der Tatsache, dass die Haftung des Herstellers zu den gleichen Fristen und Bedingungen wie für SUMINISTROS DENTALES ALCALÁ S.L. festgelegt erlischt, haftet der Hersteller für die Vertragswidrigkeit, wenn sich diese auf den Ursprung, die Identität oder die Eignung der Produkte bezieht, in Übereinstimmung mit ihrer Art und ihrem Zweck sowie den sie regulierenden Vorschriften.

Als Hersteller gilt der Produzent eines Produkts oder dessen Importeur in das Gebiet der Europäischen Union oder jede Person, die sich als solche darstellt, indem sie auf dem Produkt ihren Namen, ihre Marke oder ein anderes Unterscheidungszeichen anbringt. Wer gegenüber dem NUTZER gehaftet hat, verfügt über eine Frist von einem Jahr, um beim Verantwortlichen für die Vertragswidrigkeit Regress zu nehmen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Nachbesserung abgeschlossen wurde.

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